Ab dem 2. August 2026 müssen Nutzer gemäß der EU-KI-Verordnung (AI Act, Art. 50) darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Chatbots und KI-Assistenten fallen in die Kategorie „begrenztes Risiko” – die niedrigste regulierte Stufe.
Was passiert?
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Das betrifft alle Kanäle: Webchat, Telefon-KI, WhatsApp und Social Media. Es geht ausschließlich um Transparenz – nicht um Verbote oder umfangreiche Compliance-Auflagen.Was macht DialogShift?
Als Anbieter (Provider) liegt die Hauptpflicht bei uns. Wir setzen die Anforderungen technisch um – du musst dich nicht selbst darum kümmern:1
Chat AI
KI-Hinweis in der Standardbegrüßung und dauerhaft sichtbares Label im Chat-Fenster
2
Phone AI
Klare Ansage zu Gesprächsbeginn, dass ein KI-Assistent antwortet – bereits heute aktiv
3
WhatsApp & Social Media
KI-Hinweis in der ersten Nachricht
Was musst du als Hotel tun?
dein Aufwand ist minimal:1
Begrüßungstext prüfen
Falls du den Standardtext angepasst hast, stell sicher, dass der KI-Hinweis erhalten bleibt
2
Datenschutzerklärung prüfen
Prüfe, ob deine Datenschutzerklärung den Einsatz von Chatbots und KI bereits abdeckt – wir liefern dir auf Anfrage einen Mustertext
3
AVV prüfen
Sicherstellen, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit DialogShift vorliegt
Bei Fragen wende dich jederzeit an deinen Ansprechpartner bei DialogShift oder an support@dialogshift.com. Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

