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Ab dem 2. August 2026 müssen Nutzer gemäß der EU-KI-Verordnung (AI Act, Art. 50) darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Chatbots und KI-Assistenten fallen in die Kategorie „begrenztes Risiko” – die niedrigste regulierte Stufe.

Was passiert?

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Das betrifft alle Kanäle: Webchat, Telefon-KI, WhatsApp und Social Media. Es geht ausschließlich um Transparenz – nicht um Verbote oder umfangreiche Compliance-Auflagen.

Was macht DialogShift?

Als Anbieter (Provider) liegt die Hauptpflicht bei uns. Wir setzen die Anforderungen technisch um – Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern:
1

Chat AI

KI-Hinweis in der Standardbegrüßung und dauerhaft sichtbares Label im Chat-Fenster – mehrsprachig
2

Phone AI

Klare Ansage zu Gesprächsbeginn, dass ein KI-Assistent antwortet – bereits heute aktiv
3

WhatsApp & Social Media

KI-Hinweis in der ersten Nachricht
Die technischen Maßnahmen werden vor dem Stichtag im August 2026 für alle Kunden ausgerollt. Die Begrüßung im Chat ist von uns voreingestellt und enthält den KI-Hinweis – falls Sie diese individuell angepasst haben, prüfen Sie bitte, ob der Hinweis noch enthalten ist.

Was müssen Sie als Hotel tun?

Ihr Aufwand ist minimal:
1

Begrüßungstext prüfen

Falls Sie den Standardtext angepasst haben, stellen Sie sicher, dass der KI-Hinweis erhalten bleibt
2

Datenschutzerklärung prüfen

Prüfen Sie, ob Ihre Datenschutzerklärung den Einsatz von Chatbots und KI bereits abdeckt – wir liefern Ihnen auf Anfrage einen Mustertext
3

AVV prüfen

Sicherstellen, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit DialogShift vorliegt

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an Ihren Ansprechpartner bei DialogShift oder an support@dialogshift.com. Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.