Ab dem 2. August 2026 müssen Nutzer gemäß der EU-KI-Verordnung (AI Act, Art. 50) darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Chatbots und KI-Assistenten fallen in die Kategorie „begrenztes Risiko” – die niedrigste regulierte Stufe.
Was passiert?
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Das betrifft alle Kanäle: Webchat, Telefon-KI, WhatsApp und Social Media. Es geht ausschließlich um Transparenz – nicht um Verbote oder umfangreiche Compliance-Auflagen.Was macht DialogShift?
Als Anbieter (Provider) liegt die Hauptpflicht bei uns. Wir setzen die Anforderungen technisch um – Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern:Chat AI
KI-Hinweis in der Standardbegrüßung und dauerhaft sichtbares Label im Chat-Fenster – mehrsprachig
Was müssen Sie als Hotel tun?
Ihr Aufwand ist minimal:Begrüßungstext prüfen
Falls Sie den Standardtext angepasst haben, stellen Sie sicher, dass der KI-Hinweis erhalten bleibt
Datenschutzerklärung prüfen
Prüfen Sie, ob Ihre Datenschutzerklärung den Einsatz von Chatbots und KI bereits abdeckt – wir liefern Ihnen auf Anfrage einen Mustertext
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an Ihren Ansprechpartner bei DialogShift oder an support@dialogshift.com. Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

