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# KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026

> Was sich durch den EU AI Act ändert – und warum du dir keine Sorgen machen musst

<Info>
  Ab dem **2. August 2026** müssen Nutzer gemäß der EU-KI-Verordnung (AI Act, Art. 50) darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Chatbots und KI-Assistenten fallen in die Kategorie **„begrenztes Risiko"** – die niedrigste regulierte Stufe.
</Info>

## Was passiert?

Ab dem **2. August 2026** gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Das betrifft alle Kanäle: **Webchat, Telefon-KI, WhatsApp und Social Media**.

Es geht ausschließlich um **Transparenz** – nicht um Verbote oder umfangreiche Compliance-Auflagen.

## Was macht DialogShift?

Als **Anbieter (Provider)** liegt die Hauptpflicht bei uns. Wir setzen die Anforderungen technisch um – du musst dich nicht selbst darum kümmern:

<Steps>
  <Step title="Chat AI">
    KI-Hinweis in der Standardbegrüßung und dauerhaft sichtbares Label im Chat-Fenster
  </Step>

  <Step title="Phone AI">
    Klare Ansage zu Gesprächsbeginn, dass ein KI-Assistent antwortet – bereits heute aktiv
  </Step>

  <Step title="WhatsApp & Social Media">
    KI-Hinweis in der ersten Nachricht
  </Step>
</Steps>

<Tip>
  Die technischen Maßnahmen werden **vor dem Stichtag im August 2026** für alle Kunden ausgerollt. Die Begrüßung im Chat ist von uns voreingestellt und enthält den KI-Hinweis – falls du diese individuell angepasst hast, prüfe bitte, ob der Hinweis noch enthalten ist.
</Tip>

## Was musst du als Hotel tun?

dein Aufwand ist minimal:

<Steps>
  <Step title="Begrüßungstext prüfen">
    Falls du den Standardtext angepasst hast, stell sicher, dass der KI-Hinweis erhalten bleibt
  </Step>

  <Step title="Datenschutzerklärung prüfen">
    Prüfe, ob deine Datenschutzerklärung den Einsatz von Chatbots und KI bereits abdeckt – wir liefern dir auf Anfrage einen Mustertext
  </Step>

  <Step title="AVV prüfen">
    Sicherstellen, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit DialogShift vorliegt
  </Step>
</Steps>

***

<Info>
  Bei Fragen wende dich jederzeit an deinen Ansprechpartner bei DialogShift oder an [support@dialogshift.com](mailto:support@dialogshift.com). Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
</Info>
